Die Zielsetzung der Förderung „Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“ (EhAP Plus)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt durch die Förderung „Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“ (EhAP Plus) Projekte zur Bekämpfung von Armut sowie der sozialen Eingliederung. Es sollen vor allem Maßnahmen gefördert werden, bei denen neuzugewanderten Bürgern und Minderheiten sowie wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen geholfen wird. Auch Projekte rund um das Thema Antidiskriminierung werden finanziert.
Die Höhe des Zuschusses liegt bei bis zu 90 Prozent.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung unterstützt Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Verbände, Vereinigungen sowie Unternehmen. Fördermittel können an Organisationen in ganz Deutschland vergeben werden. Projekte im Ausland erhalten keine Finanzierung.
Das Antragsverfahren ist zweistufig, wobei zunächst elektronisch Interesse bekundet werden kann. Anschließend können Anträge bei der Bewilligungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS), eingereicht werden. Die Finanzierung wird meist für einen Zeitraum von 4 Jahren gewährleistet.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.