Die Zielsetzung der Förderung von Beratungsmaßnahmen (FRL-Beratung)
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat sich der Förderung von Beratungsmaßnahmen im Hinblick auf die Verbesserung der wirtschaftlichen und natürlichen Produktionsbedingungen kleiner und mittlerer Unternehmen im Saarland verschrieben. Das Förderprogramm unterstützt nur Organisationen der Branche Agrarwirtschaft und spezialisiert sich dabei auf die Subbranche Landwirtschaft.
Durch das Programm gefördert werden sollen in erster Linie landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse. Das Programm fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von 1.500 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von kleinen und mittleren Unternehmen beantragt werden, die im Saarland tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Förderanträge können beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz per Briefpost oder E-Mail eingereicht werden. Notwendige Antragsformulare sowie Förderrichtlinien per PDF sind auf der Webseite des Fördergebers zu finden.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden anfallende Beratungskosten unterstützt. Die Förderung von Beratungsmaßnahmen (FRL-Beratung) wird als Zuschuss gewährt.