Die Zielsetzung der Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen
Das Programm „Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen“ des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) unterstützt den Bau und die Sanierung von Sportstätten in Thüringen.
Das Förderprogramm wurde auf Grundlage des Thüringer Sportfördergesetzes initiiert. Demnach soll allen Bürgern ein angemessenes Angebot an Sport- und Bewegungsmöglichkeiten angeboten werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden ausschließlich Projektvorhaben. Antragsberechtigt sind Verbände und Kommunen aus Thüringen. Förderfähig sind zwischen 60% und 70% der Gesamtsumme.
Vorhaben müssen zunächst beim zuständigen Landkreis bzw. beim Landessportbund Thüringen eingereicht werden, welche den Entwurf an das TMBJS weiterleiten. Bei positivem Bescheid erfolgt anschließend die eigentliche Antragstellung beim Ministerium. Gemeinden richten den Antrag direkt an das TMBJS.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss für anfallende Baukosten gewährt. Bezuschusst wird neben Sportstättenentwicklungsplanungen insbesondere der Neubau, Aus- und Umbau, die Modernisierung und Sanierung von:
- Öffentlichen Sportstätten wie Sporthallen, Freianlagen, Funktionsgebäuden, Frei- und Hallenbädern
- Sportanlagen mit überregionaler Bedeutung
- Sportanlagen von Vereinen wie Schieß-, Tennis- und Kegelanlagen