KfW Bank – Energetische Stadtsanierung

Die KfW Bankengruppe fördert deutschlandweit die energetische Stadtsanierung zur Verbesserung des Klimaschutzes in Kommunen.
KfW Bankengruppe
Niederlassung Berlin
Charlottenstraße 33/33a
10117 Berlin

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Die Zielsetzung der Förderung von Energetischer Stadtsanierung

Die KfW Bankengruppe fördert deutschlandweit die energetische Stadtsanierung zur Verbesserung des Klimaschutzes in Kommunen. Es werden sowohl die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes (Komponente A) sowie Sanierungsmanagement (Komponente B) durch Sach- und Personalkosten unterstützt.

Der Zuschuss liegt in Höhe von 75% der förder­fähigen Kosten. Der Förder­zeit­raum beträgt in der Regel maximal 3 Jahre, wobei pro Quartier Maßnahmen mit bis zu 210.000 Euro finanziert werden. Zuschüsse unter 5.000 Euro werden nicht vergeben.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm fördert bundesweit Kommunen. Die Zuschüsse können dann von den Kommunen an privat­wirtschaft­liche oder gemein­nützige Organisationen weiter­gegeben werden, beispielsweise an Stadt­werke, Wohnungs­unter­nehmen oder Wohnungs­genossen­schaften.

Ein Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW Bankengruppe gestellt werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit