KfW Bankengruppe – Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Der Bund fördert Projekte zum Thema nachhaltige Mobilität durch die Vergabe von Darlehen.
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Investitionskredits Nachhaltige Mobilität

Der Bund fördert Projekte zum Thema nachhaltige Mobilität durch die Vergabe von Darlehen. Gefördert werden etwa Investitionen in umweltfreundliche Fahrzeuge, Infrastruktur sowie Informations- und Kommunikationstechnologien. Förderfähig sind neben Projekten des Straßen- und Schienenverkehrs auch Vorhaben aus den Bereichen Schiff- und Luftfahrt.

Das Darlehen wird über bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben gewährt.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung wird für Projekte gewährt. Fördermittel können von öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen, Verbänden und Vereinen beantragt werden. Das Mindestprojektvolumen beträgt 25 Mio. Euro. Vorhaben im Ausland werden nicht berücksichtigt.

Anträge auf Förderung müssen bei der eigenen Bank eingereicht werden, welche die nötigen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiterleitet.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe