Die Förderziele der Thüringer Europaförderrichtlinie
Die Thüringer Staatskanzlei hat sich der Förderung von Projekten in Thüringen verschrieben, die die Kenntnisse über die Europäische Union vertiefen und die Europaakzeptanz erhöhen. Das Förderprogramm unterstützt nur das Themengebiet der Europäischen Zusammenarbeit. Dabei liegt der Schwerpunkt der Förderung in den Bereichen:
- Demokratisches Staatswesen
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Ziele der Thüringer Europaförderrichtlinie sind Maßnahmen zur Europäischen Integration und zur Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa: Projektförderung u. a. Informationsveranstaltungen, die Pflege lokaler und regionaler Partnerschaften sowie grenzüberschreitende Begegnungen von Bürger*innen aus Thüringen.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Thüringen tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Richtlinien sowie Antragsformulare werden auf der Webseite der Thüringer Staatskanzlei bereitgestellt. Interessierte Organisationen können Förderanträge direkt beim Fördergeber einreichen.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung vom Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) werden Zuschüsse vergeben.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Demokratisches Staatswesen
- Politische Bildung
- Europapolitik
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Europapolitik