Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

TSKL – Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR)

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung von Projekten in Thüringen, die die Kenntnisse über die EU vertiefen und die Europaakzeptanz erhöhen.
Thüringer Staatskanzlei
Abteilung 3 Bundes- und Europaangelegenheiten
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Thüringer Europaförderrichtlinie

Die Thüringer Staatskanzlei hat sich der Förderung von Projekten in Thüringen verschrieben, die die Kenntnisse über die Europäische Union vertiefen und die Europaakzeptanz erhöhen. Das Förderprogramm unterstützt nur das Themengebiet der Europäischen Zusammenarbeit. Dabei liegt der Schwerpunkt der Förderung in den Bereichen:

  • Demokratisches Staatswesen
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Ziele der Thüringer Europaförderrichtlinie sind Maßnahmen zur Europäischen Integration und zur Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa: Projektförderung u. a. Informationsveranstaltungen, die Pflege lokaler und regionaler Partnerschaften sowie grenzüberschreitende Begegnungen von Bürger*innen aus Thüringen.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Thüringen tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Richtlinien sowie Antragsformulare werden auf der Webseite der Thüringer Staatskanzlei bereitgestellt. Interessierte Organisationen können Förderanträge direkt beim Fördergeber einreichen.

Das wird im Detail gefördert

Im Rahmen der Förderung vom Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) werden Zuschüsse vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung