Die Zielsetzung der Förderung von innovativen Maßnahmen des Klimaschutzes, der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien sowie der Luftreinhaltung und Lärmminderung (Richtlinie Klima II
Das Förderprogramm möchte dazu anregen, dass in Sachsen-Anhalt Umweltbelange in der Wirtschaft mehr Beachtung finden und fördert daher Vorhaben und Gemeinschaftsprojekte in der Innovation und Forschung zur Verbesserung der Umwelt- und Klimafreundlichkeit in Sachsen-Anhalt wie z.B. zur Emissionsminderung und Steigerung der Energieeffizienz.Thematisch liegt das Förderprogramm in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz sowie Wissenschaft und Forschung.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähig sind Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinschafts- und Verbundprojekte, von Gebietskörperschaften, kommunalen Eigenbetrieben sowie Forschungseinrichtungen und staatlichen Hochschulen als deren Projektpartner in Sachsen-Anhalt. Das Programm KLIMA II vergibt Zuschüsse für Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die Höhe der Förderung sowie der Anteil der Kostenübernahme hängt von der Art des Projekts sowie den Antragstellern ab. Anträge werden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) vor Projektbeginn gestellt. Die Formulare dafür sind auf der Webseite hinterlegt.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung nach der Richtlinie Klima II wird als Zuschuss ausgezahlt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Wissenschaft
- Umweltwissenschaften