Die Förderziele der Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor, Besatzmaßnahmen, Schutz und Wiederherstellung der Meeresbiodiversität
Das Programm für Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor, Besatzmaßnahmen sowie Meeresbiodiversität fördert Projekte im Bereich der ökologisch nachhaltigen, innovativen und wettbewerbsfähigen Fischerei. Dabei spielt der Meeresschutz eine entscheidende Rolle. Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den Bereichen:
- Wissenschaft und Forschung
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Schleswig-Holstein tätig sind, beantragt werden. Um eine Förderung erhalten zu können, müssen die Projekte in Kooperation mit mind. einer weiteren Organisation durchgeführt werden. Eine Förderung durch das Programm für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Die Antragstellung hat an die obere Fischereibehörde des Landes Schleswig-Holstein zu erfolgen. Anträge müssen in schriftlicher Form eingereicht werden. Eine detaillierte Projektbeschreibung, sowie ein Finanz- und Zeitplan sind dem Antrag beizufügen. Desweiteren muss eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens der letzten drei Jahre eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung einen Zuschuss.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Wissenschaft
- Biowissenschaften
- Meer