Die Förderziele der Marktstrukturverbesserungsrichtlinie
Das Programm fördert die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, indem es ihr Innovationspotential ausschöpft und die Effizienz des Ressourceneinsatzes steigert. Die Förderung richtet sich nur an Unternehmen aus der Branche Agrarwirtschaft und hat sich dabei auf die Subbranche Landwirtschaft spezialisiert. Sie wurde vom staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg eingeführt und unterstützt Betriebe in einer maximalen Höhe von 400.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Neben dem Projektvorhaben werden auch die laufenden Kosten übernommen. Es können nur Agrarwirtschaftsunternehmen, die in Mecklenburg-Vorpommern tätig sind, Fördermittel beantragen. Die Förderung von Auslandsprojekten ist nicht möglich. Das Formular für den Förderantrag ist auf der Internetseite des Programms zu finden. Dort stehen auch detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen bereit. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Eine Auswahl findet jährlich zum 31. März und 31. August statt.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Marktstrukturverbesserungsrichtlinie werden Zuschüsse vergeben.