Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH): Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT Richtlinie)

Das Förderprogramm widmet sich der Förderung innovativer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterschiedlicher Bereiche in Schleswig-Holstein.

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Lorentzendamm 24
2410 Kiel

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Zweck der Förderung

Das Ziel der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH liegt in der Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Schleswig-Holstein, die sich mit Herausforderungen aus den Bereichen Technologie und Gesellschaft sowie Ökologie und Ökonomie beschäftigen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Thema Innovative Technologien gelegt. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich der Wissenschaft und Forschung. Maßgebliches Ziel des Programm "Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT Richtlinie)" ist die Stärkung der anwendungsnahen Forschung und Entwicklung in Schleswig-Holstein und die Beschleunigung des Technologie- und Wissenstransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.

Grundlagen der Förderung der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Das Programm fördert sowohl Projektvorhaben von Organisationen als auch laufende Kosten. Fördermittel des Programms werden nur an Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Projekte im Ausland können keine finanzielle Unterstützung durch das Programm "Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT Richtlinie)" erhalten. Informationen zur Antragstellung sowie benötigte Formulare können der Webseite des Fördergebers entnommen werden. Die Förderanträge können bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH eingereicht werden.

Förderung im Detail

Im Rahmen der Förderung vom "Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT Richtlinie)" werden Zuschüsse vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

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