GFAW – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)

Die Förderung unterstützt die Land- und Forstwirtschaft in Thüringen bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der nachhaltigen Bewirtschaftung.
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt

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Die Förderziele des Programms „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)“

Das Förderprogramm unterstützt Betriebe und Bildungseinrichtungen der Land- und Forstwirtschaft in Thüringen bei der Qualifizierung von Mitarbeitern. Durch Förderung von Informationsveranstaltungen und Bildungsvorhaben soll die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raums gestärkt werden.

Die Förderung wird vom Land Thüringen gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projekte unterstützt. Fördergelder können von Unternehmen und Bildungseinrichtungen aus Thüringen beantragt werden. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Maximal sind 90% der Aufwendungen förderfähig.

Informationen zur Antragstellung sind auf der Website der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW), einer Tochter der Thüringer Aufbaubank, zu finden. Anträge müssen bis zum 31.01. bzw. 30.09. eines jeden Jahres jeweils für das Folgejahr eingereicht werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt. Dieser kann beispielsweise für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:

  • Organisation und Durchführung von Ausbildungskursen, Lehrgängen und Workshops
  • Vorführungen und Informationsmaßnahmen
  • Betriebsaustausche und -besuche

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit