Die Förderziele des Programms „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“
Das Regierungspräsidium Freiburg hat sich der Förderung der Erschließung neuer Geschäftsfelder und der Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf für Frauen im Ländlichen Raum Baden-Württembergs verschrieben. Vorrangiges Ziel des Programms ist die Schaffung wohnortnaher Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen im Ländlichen Raum und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in den Dörfern.
Die Höhe der Förderung durch das Programm beträgt durchschnittlich 120.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur für Projekte gestellt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben. Es werden durch das Programm keine Projekte im Ausland berücksichtigt. Interessierte Organisationen können Anträge direkt beim Regierungspräsidium Freiburg einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Website bereitgestellt. Es werden keine Zuschüsse unter 1.000 € bewilligt und ausgezahlt.
Das wird im Detail gefördert
Das Programm fördert Landwirtinnen bei der Existenzgründung und Unternehmenserweiterung, Kurse, Workshops, Coaching sowie neue Netzwerkorganisationen für Frauen.