IB – Aktive Eingliederung

Die Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung - Aktive Eingliederung unterstützt Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in Sachsen-Anhalt.
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Aktive Eingliederung“

Die Initiative möchte das Selbstwertgefühl und die Selbständigkeit von älteren Arbeitslosen (über 50), Langzeitarbeitslosen, Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Problemen und Arbeitslosen mit Migrationshintergrund stärken. Dazu werden Intensivbetreuung sowie Kontrolle der Kompetenzentwicklung, Umsetzung längerfristiger Beschäftigungsangebote im gemeinwohlorientierten Bereich und Projektkoordination und –assistenz gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung

Antragsteller müssen Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt sein. Projekte, die außerhalb des Bundeslandes durchgeführt werden, sind nicht förderfähig. Anträge können jederzeit schriftlich beim Projektträger eingereicht werden. Die Antragstellung ist formgebunden und das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Stufen. Nähere Informationen sind auf der Website des Fördergebers zu finden.

Das wird im Detail gefördert

Förderfähig sind unter anderem der monatliche Arbeitgeberbruttolohn des Projektpersonals, notwendige Reisekosten sowie Leistungen Dritter zur aufgabenbezogenen Qualifizierung.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit