Absicht der Förderung der Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften
Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beabsichtigt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mit diesem Förderprogramm Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren. Insgesamt dient die Förderung der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Situation der Teilnehmenden sowie der in diesen Familienbedarfsgemeinschaften lebenden Kindern.Die Fördermittel werden als Zuschüsse in einer maximalen Höhe von durchschnittlich 5.000 € ausgezahlt.
Bedingungen für die Förderung
Die Förderung beschränkt sich laut Satzung auf Teilnehmende aus dem Bundesland Brandenburg. Förderungsfähig sind ausschließlich Projektvorhaben. Projekten im Ausland stehen keine Fördermittel zur Verfügung.Ein Antrag auf Förderung ist bei der ILB zu stellen. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren sind telefonisch zu erfragen. Angaben zu den Bewerbungsfristen sind online aufgelistet.
Art der Förderung im Detail
Es können nur Kosten für Kursgebühren gefördert werden. Bei dieser Förderung muss der Bereich Arbeitslose im Vordergrund stehen. Die Förderung wird als Zuschuss von bis zu 60% der Kosten ausgezahlt.