Zielsetzung der Förderung sozialer Beratungsstellen
Das Programm möchte dazu beitragen, dass Ratsuchenden für ihre Fragen und Problemen eine passende Beratungsstelle in Rheinland-Pfalz zur Verfügung steht. Die Förderung richtet sich nur an Unternehmen aus der Branche Gesellschaft und hat sich dabei auf die Subbranche Soziales spezialisiert. Fördergeber ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden ausschließlich laufende Kosten. Nur Organisationen, die in Rheinland-Pfalz tätig sind, können Fördermittel beantragen. Die Förderung von Auslandsprojekten ist nicht möglich. Auf der Internetseite des Programms stehen alle Anträge und Arbeitshilfen als Download zur Verfügung.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden nur Mitarbeiterkosten unterstützt. Im Rahmen der Förderung sozialer Beratungsstellen werden Zuschüsse vergeben.