Die Förderziele des Programms „Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt“
Der Freistaat Sachsen fördert Projekte gegen geschlechtsspezifische Gewalt und für Chancengleichheit von Männern und Frauen. Auch Vorhaben, welche die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt fördern, werden unterstützt.
Förderfähig sind beispielsweise Beratungs- und Interventionsangebote, Antidiskriminierungsprojekte und die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten. Auch Existenzgründungen von Frauen auf dem Land sowie die Arbeit von Schutzeinrichtungen können bezuschusst werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projektvorhaben gewährt. Fördermittel beantragen können Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine und Forschungseinrichtungen aus ganz Sachsen.
Anträge im Bereich Chancengleichheit werden an die Landesdirektion Sachsen gerichtet; solche zum Thema Gewalt an den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.