Landesdirektion Sachsen – Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte gegen geschlechtsspezifische Gewalt und für Chancengleichheit.
Landesdirektion Sachsen
Dienstsitz Dresden
Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt“

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte gegen geschlechtsspezifische Gewalt und für Chancengleichheit von Männern und Frauen. Auch Vorhaben, welche die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt fördern, werden unterstützt.

Förderfähig sind beispielsweise Beratungs- und Interventionsangebote, Antidiskriminierungsprojekte und die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten. Auch Existenzgründungen von Frauen auf dem Land sowie die Arbeit von Schutzeinrichtungen können bezuschusst werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung wird nur für Projektvorhaben gewährt. Fördermittel beantragen können Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine und Forschungseinrichtungen aus ganz Sachsen.

Anträge im Bereich Chancengleichheit werden an die Landesdirektion Sachsen gerichtet; solche zum Thema Gewalt an den Kommunalen Sozialverband Sachsen.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe