Die Förderziele des Programms „Förderung der Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen“
Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat sich der Förderung der Ausbildung benachteiligter Jugendlicher in Hamburg verschrieben.
De Förderung erfolgt in Form von monatlichen Zuschüssen in Höhe von 150 € pro auszubildender Person sowie einer Prämie von 750 € für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe in Hamburg. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen müssen gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverzeichnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Kammer eingereicht werden.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Jugendbildung
- Benachteiligte