Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

IB.SH – Sonderprogramm "Neue Perspektive Wohnen"

Die IB.SH fördert die Entstehung zusätzlichen Wohnraums in Schleswig-Holstein.
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5–6
24143 Kiel

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Sonderprogramms "Neue Perspektive Wohnen" (Förderrichtlinie 1 - Wohnquartiere)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt die Entstehung zusätzlichen Wohnraums in Schleswig-Holstein. Das Angebot soll bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten helfen und eine Durchmischung von Gebäudetypen in einem Wohnquartier fördern. Die Gebiete sollen so mit ressourcen- und energiesparenden Wohnformen bebaut werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm fördert Kommunen und Unternehmen. Fördermittel des Programms werden an Organisationen in Schleswig-Holstein vergeben. Projekte im Ausland können keine finanzielle Förderung erhalten.

Weitere Informationen zur Antragstellung können auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein gefunden werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als finanzieller Zuschuss ausgezahlt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe