Die Zielsetzung der Förderung von Theatern in freier Trägerschaft
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte im Bereich darstellende Kunst. Unterstützt wird die Etablierung als Theater in Sachsen-Anhalt genauso wie die Durchführung konkreter Projekte, wie etwa Inszenierungen oder Gastspiele. Auch eine Basisförderung ist möglich.
Die Förderhöhe hängt von der Art des Projekts ab und kann bis zu 75.000 € betragen.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähig sind sowohl laufende als auch Projektkosten. Die Förderung kann von Theatern in freier Trägerschaft, Verbänden und Vereinen beantragt werden, die in Sachsen-Anhalt tätig sind.
Anträge auf Förderung müssen beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Das Antragsformular kann auf der Webseite des Landesverwaltungsamtes heruntergeladen werden. Die Antragsfrist für eine Basisförderung ist der 15.05. eines jeden Jahres für Projekte im darauffolgenden Jahr, alle anderen Anträge müssen bis zum 01.10. eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt.