Die Zielsetzung der Förderrichtlinie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit
Das Ziel des Förderprogramms ist die Steigerung der unternehmerischen Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeitin Nordrhein-Westfalen. Umgesetzt werden die Ziele durch Unterstützung von Vorhaben und Beratungen zur Ressourceneffizienz und zum nachhaltigen Unternehmertum für Betriebe aus der gewerblichen Wirtschaft und dem Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähig sind Projekte zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Nachhaltigkeit in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk in Nordrhein-Westfalen wie z. B. Investitionsmaßnahmen, Studien zur Ressourceneffizienz und Beratungen. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Umfang des Projekts und der Größe des Unternehmens, der Förderanteil der Kosten liegt bei 50 bis 70%. Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen gestellt.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.