Die Förderziele der Städtebaulichen Erneuerung in Sachsen
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen werden in Sachsen seit 2020 in drei neuen Programm gefördert, die das Vorgängerprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ablösen.
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LPZ)
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP)
Damit liegt die Förderung in den Bereichen Denkmalschutz, Stadtentwicklung, Infrastruktur und Soziales.
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden aus dem Bundesland Sachsen. Die Anträge für neue Projekte in der Städtebauförderung, konkrete Bau- und Ordnungsmaßnahmen sowie Fortsetzungsmaßnahmen werden bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) eingereicht. Es gibt je Programm eine Unterseite mit den spezifischen Förderbedingungen und den Antragsvoraussetzungen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Projekt. Die aktuell geltenden Antragsfristen werden in den Amtsblättern veröffentlicht.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.