SAB – Städtebauliche Erneuerung in Sachsen

Die SAB fördert in drei Förderprogrammen diverse Projekte zur städtebaulichen Erneuerung in sächsischen Städten, z.B. im Bereich Infrastruktur.
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Städtebaulichen Erneuerung in Sachsen

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen werden in Sachsen seit 2020 in drei neuen Programm gefördert, die das Vorgängerprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ablösen.

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LPZ)
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP)

Damit liegt die Förderung in den Bereichen Denkmalschutz, Stadtentwicklung, Infrastruktur und Soziales.

Voraussetzungen für die Förderung

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden aus dem Bundesland Sachsen. Die Anträge für neue Projekte in der Städtebauförderung, konkrete Bau- und Ordnungsmaßnahmen sowie Fortsetzungsmaßnahmen werden bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) eingereicht. Es gibt je Programm eine Unterseite mit den spezifischen Förderbedingungen und den Antragsvoraussetzungen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Projekt. Die aktuell geltenden Antragsfristen werden in den Amtsblättern veröffentlicht.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit