Die Zielsetzung des Programms Investive Förderung von Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich der Förderung von Ausstattungsmaßnahmen an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen verschrieben. Das Förderprogramm unterstützt nur Organisationen der Branche Gesellschaft und hat sich dabei auf die Subbranche Bildung spezialisiert.
Vorrangiges Ziel des Programms sind Ausstattungsinvestitionen zur Weiterentwicklung von bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren von überregionaler Bedeutung. Das Programm fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 200.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Interessierte Organisationen können Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Baukosten gefördert werden. Es wird nur eine Förderung für den Themenbereich Modernisierung gewährt. Die Förderung vergibt Zuschüsse.