Die Zielsetzung der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2020)
Die Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2020) betont den ökologischen Wert von Wäldern und unterstützt Schutz-, Aufforstungs- und Bewirtschaftungsvorhaben.
Die seit 2014 bestehende Richtlinie wurde 2020 verlängert und ist Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der bundesweiten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Voraussetzungen für die Förderung
Der Staatsbetrieb Sachsenforst fördert ausschließlich Projekte. Fördermittel können von Verbänden, Kommunen, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen beantragt werden, die forstwirtschaftliche Flächen in Sachsen besitzen. Förderanträge können jederzeit formlos beim Projektträger eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse vergeben. Förderfähig sind etwa folgende Maßnahmen:
- Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen
- Waldbrandüberwachung
- Waldbewirtschaftungspläne
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Erstaufforstung und Nachbesserung
- Waldschutz und -umbau