Die Zielsetzung der Förderung der erwerbsbezogenen Mobilität
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte, die die berufliche Mobilität von Erwerbstätigen stärken. Dabei sollen in erster Linie die Erwartungen der Erwerbstätigen mit denen des Arbeitsmarktes vereinbart werden. Zentrale Themen sind Flexibilität, Steigerung der Arbeitszeit, Fachkräfte- und Existenzsicherung. Insbesondere sollen etwaige Projekte Frauen, Erwerbstätige mit Kindern sowie Personen, die Angehörige pflegen, adressieren.
Das Förderprogramm wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel können von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Verbänden und Vereinigungen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden. Es werden bis zu 90% der Gesamtausgaben gefördert. Anträge auf Förderung müssen bis zum 31.10. eines jeden Jahres beim Landesamt für Gesundheit und Soziales eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.