Die Förderziele des Programms „Förderrichtlinien Nahmobilität“
Im Zuge der Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen werden Projekte zur Weiterentwicklung der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens unterstützt.
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von Zuschüssen in Höhe von bis zu 80 der förderfähigen Ausgaben. In Ausnahmefällen ist eine Förderung von bis zu 90 % möglich.
Voraussetzungen für die Förderung
Fördermittel können lediglich Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind und satzungsgemäß die Förderung der Nahmobilität verfolgen, beantragen. Der Antrag kann bis zu fünf Jahre vor Projektbeginn eingereicht werden und muss mindestens bis zum 1. Juni des Jahres vor Projektbeginn bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung eingehen.
Das wird im Detail gefördert
Zu den förderfähigen Projekten zählen:
- Rad- und Fußverkehrsanlagen
- Fahrradstationen und -abstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität, Modal-Split-Erhebungen und Dauerzählstellen für den Radverkehr