Die Förderziele der Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ – unser Weg in eine inklusive Gesellschaft
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte, welche die Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranbringen. Unterstützt werden Maßnahmen zur Selbsthilfe, Sensibilisierungsprojekte, Weiterbildungen sowie Vorhaben zum Ausbau der Barrierefreiheit. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu stärken.
Bis zu 90% der förderfähigen Projektkosten werden übernommen, maximal jedoch 50.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen. Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereine, die in Sachsen-Anhalt aktiv sind. Die Gesamtprojektkosten müssen mindestens 1.000 € betragen.
Anträge auf Förderung können jederzeit an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt gerichtet werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Dieser kann etwa für die Durchführung von Kursen, Seminaren, Fachveranstaltungen und Bildungsmaßnahmen sowie für die Erstellung und Herausgabe von Fachpublikationen und Informationsmaterial verwendet werden.