Förderzweck des "Arbeitsmarktfonds - Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung"
Ziel des "Arbeitsmarktfonds - Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung" ist es, die beruflichen Chancen von Menschen in Bayern zu erhöhen, die bisher auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt waren. Hierzu gehören v.a. junge und ältere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge, Menschen mit Behinderung sowie Langzeitarbeitslose. Das Förderprogramm konzentriert sich auf die Branchen "Gesellschaft" sowie "Wirtschaft und Politik", und dabei insbesondere auf die Subbranchen Bildung sowie Arbeit und Beruf. Ins Leben gerufen wurde der "Arbeitsmarktfonds - Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung" vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Fördergrundlagen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Die Fördermittel können sowohl für Projekte eingesetzt werden, als auch zur Deckung laufender Kosten dienen. Wichtig ist der lokale Bezug zu Bayern. Projekte im Ausland können keine Förderung erhalten. Die Einreichung eines Förderantrags ist nur ein Mal im Jahr möglich; die jeweilige Frist wird auf der Homepage veröffentlicht.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden anfallende Beratungskosten unterstützt. Förderungsfähig ist jedoch nur das Thema Nachwuchsförderung. Die Förderung "Arbeitsmarktfonds - Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung" vergibt Zuschüsse.