Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB): Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe (RL-berpädJuhi)

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung von berufspädagogischen Maßnahmen der Jugendhilfe in Brandenburg.
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat sich der Förderung von berufspädagogischen Maßnahmen der Jugendhilfe in Brandenburg verschrieben. Das Förderprogramm unterstützt nur die Themengebiete benachteiligte Jugendliche und Beruf. Dabei liegen die Schwerpunkte der Förderung in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel des Programms "Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe (RL-berpädJuhi)" ist die Verbesserung der Ausbildungs- und Berufsfähigkeit junger Menschen, die auf eine berufs- und sozialpädagogische Unterstützung angewiesen sind.

Voraussetzung für die Förderung

Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Brandenburg tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm "Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe (RL-berpädJuhi)" für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Es können derzeit keine Anträge mehr gestellt werden. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird durch die Förderung unterstützt

Im Rahmen der Förderung vom "Berufspädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe (RL-berpädJuhi)" werden Zuschüsse vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit