Die Förderziele des Programms „Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege (Richtlinie NAL)“
Das Programm unterstützt Organisationen, die Vorhaben im Naturschutz und der Landschaftspflege, zur Verbesserung des Naturhaushalts und der Artenvielfalt durchführen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich Umwelt- & Naturschutz.
Die Hauptziele der Förderung sind der Schutz der Biodiversität, der Erhalt von Lebensräumen bedrohter, heimischer Tier- und Pflanzenarten und die Sicherung des Natur- und Kulturerbes in Niedersachsen. Auch die Sensibilisierung für den Umweltschutz sowie die Erhaltung und Entwicklung des natürlichen Erbes in Niedersachsen werden durch das Programm gefördert.
Das Förderprogramm wird durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) umgesetzt.
Das Programm deckt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektkosten.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Fördermittel werden nur an Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bundesland Niedersachsen haben. Es werden keine Projekte im Ausland gefördert. Anträge für eine Förderung werden in schriftlicher Form, vor Beginn des Vorhabens, beim NLWKN eingereicht. Informationen zur Antragstellung sowie benötigte Formulare können der Webseite des Fördergebers entnommen werden.
Das wird im Detail gefördert
Das Programm „Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege (Richtlinie NAL)“ vergibt Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Landschaftspflege
- Naturschutz
- Umweltschutz
- Artenschutz
- Biodiversität