Die Zielsetzung der Förderung von Kunst und Kultur
Die Förderung von Kunst und Kultur unterstützt künstlerische und kulturelle Vorhaben sowie kulturelle Einrichtungen in Sachsen-Anhalt. Der Förderschwerpunkt liegt folglich im Bereich Kunst und Kultur.
Rechtliche Grundlage der Förderung von Kunst und Kultur bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt).
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten durch das "Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt" gefördert. Nur Organisationen, die in Sachsen-Anhalt tätig sind, können Fördermittel beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland durch die Förderung von Kunst und Kultur ist ausgeschlossen. Der Antrag auf Fördermittel ist der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zu entnehmen. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege bis zum 30. September des jeweiligen Jahres.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung von Kunst und Kultur werden Zuschüsse vergeben.