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Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V. – Absatzförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Die Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft fördert den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V.
Johannssenstraße 10
30159 Hannover

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Die Zielsetzung des Programms Absatzförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Die Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft hat das Ziel, den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Lebensmitteln mit spezifischen Qualitätsmerkmalen zu fördern. Dabei unterstützt die Maßnahme Organisationen in der Agrarwirtschaft, Konsum und FMCG und hat sich dabei auf folgende Subbranchen spezialisiert:

  • Landwirtschaft
  • Lebensmittel und Ernährung

Die Förderung unterstützt Projekte in einer Höhe von mindestens 5.000 € und maximal 150.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließliche Projekte von der Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V. gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Niedersachsen tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Antragsberechtigt sind Organisationen (etwa Erzeugerzusammenschlüsse, Vereinigungen, Fachverbände und Unternehmen), die landwirtschaftliche Erzeugnisse be- oder verarbeiten.

Informationen zur Antragstellung können der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entnommen werden.

Das wird im Detail gefördert

Im Rahmen der Förderung werden finanzielle Zuschüsse vergeben. Es werden beispielsweise die folgenden Maßnahmen unterstützt:

  • Absatzförderprojekte
  • Beratungen
  • Marktforschung und Vermarktung
  • Produktentwicklung
  • Teilnahme an Messen und Ausstellungen
  • Veranstaltung von Messen und Ausstellungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

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Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

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M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit