Die Förderziele des Programms „Passgenaue Besetzung“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet mit dem Programm „Passgenaue Besetzung“ Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen an, um diese bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften zu fördern. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen auf diese Weise zu stärken.
Die Förderhöhe liegt üblicherweise bei maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden Projekte von Verbänden, Vereinigungen und öffentlichen Einrichtungen in ganz Deutschland unterstützt. So sind beispielsweise Kammerorganisationen, insbesondere die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern und die Kammern der Freien Berufe, antragsberechtigt. Projekte im Ausland können keine Förderung erhalten.
Anträge müssen bis zum 30.09. des dem Projektbeginn vorangehenden Jahres eingereicht werden. Für weitere Fragen kann sich an den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gewendet werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.