Die Förderziele des Bildungsreferenten-Programms (BiRef)
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg fördert die freie Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit, indem sie Bildungsreferenten finanziert. Diese sollen Jugendverbände und andere Zusammenschlüsse der Kinder- und Jugendarbeit dabei unterstützen, jungen Menschen sozialpädagogische Hilfe in verschiedenen Bereichen anzubieten. Sie sollen zu Fragen der schulischen und beruflichen Ausbildung, zum Übergang von Schule zum Beruf sowie zu sozialen Themen unterstützend tätig sein.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung kann von Verbänden, Vereinigungen und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden, welche anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe sind und in Baden-Württemberg agieren. Die Referentenstelle muss mindestens eine halbe Vollzeitstelle umfassen.
Anträge auf Förderung müssen spätestens 6 Monate vor Beginn Jahres, in dem die Förderung benötigt wird, an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg gesendet werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses für die Personalkosten von Bildungsreferenten gewährt.