Die Förderziele der Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes
Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Organisationen und Einrichtungen, welche sich der Bewahrung des Kulturgutes von Vertriebenen und Geflüchteten verschrieben haben. Neben Veranstaltungen und Anschaffungen werden auch wissenschaftliche Projekte zur Vertreibung und Eingliederung von Vertriebenen und Spätaussiedlern gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden. Förderfähig sind Öffentliche Einrichtung, Verbände und Vereinigungen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern. Es können bis zu 75% der gesamten Projektkosten gefördert werden.
Anträge müssen bis zum 15.11. eines jeden Jahres beim Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird im Form eines Zuschusses gewährt. Dieser kann etwa für folgende Maßnahmen verwendet werden:
- (Kulturelle) Veranstaltungen, Ausstellungen und andere Maßnahmen zur Brauchtumspflege
- Anschaffungen für Museen, Bibliotheken und Archive
- Projekte zur Bestandspflege von Museen, Bibliotheken und Archiven
- Wissenschaftliche Projekte
- Maßnahmen zur Eingliederung von Spätaussiedlern