Die Förderziele des Programms „Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus“
Durch das Programm „Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus“ fördert das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt den Bau und Umbau von Sportstätten wie Sporthallen, Schwimmhallen und Sportfreianlagen in Sachsen-Anhalt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt maximal 50 %.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Landesverwaltungsamt fördert ausschließlich Projekte. Fördermittel können lediglich Organisationen, die in Sachsen-Anhalt tätig sind, beantragen. Ausgeschlossen ist eine Förderung von ausländischen Projekten. Wichtig ist, dass die zu fördernde Sportstätte anschließend mindestens 15 Jahre dem Zuwendungszweck entsprechend genutzt wird. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege jeweils zum 30. September eines Jahres.