Die Förderziele des Programms „Steigerung des Freizeitwertes der Wälder“
Das Programm „Steigerung des Freizeitwertes der Wälder“ fördert die Anlage von Walderlebnis- und -lehrpfaden sowie Rad-, Wander-, und Reitwegen, um den Freizeitwertes der Wälder in zu steigern.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern sind berechtigt Fördergelder zu beantragen. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Stichtage für die Einreichung des Antrags sind der 1. Februar, 30. April, 15. August und 5. November.
Das wird im Detail gefördert
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen unter anderem:
- die Anlage von Rad-, Wander- und Reitwegen
- der Bau von Erholungseinrichtungen
- die Erschließung historischer, kultureller sowie landschafts- und naturschutzwertvoller Bestandteile
- die Anlage von Walderlebnis- und -lehrpfaden
- fachliche Untersuchungen, Erhebungen, Analysen, Gutachten und Erhebungen zur Vorbereitung von Maßnahmen zur Steigerung des Freizeitwertes