Die Förderziele der Zuwendungen an öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten von An-Instituten der Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt
Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt (MWU) fördert eine Intensivierung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten im Land Sachsen-Anhalt, um so die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Förderberechtigt sind Forschungseinrichtungen, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Die Förderung beträgt bis zu 100% der Gesamtsumme.
Für einen Antrag muss zunächst eine Vorhabensskizze beim entsprechenden Fachreferat im MWU eingereicht werden. Anschließend werden die Fördermittel bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragt.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.