Die Förderziele von „Besondere Initiativen“
Zweck der Förderrichtlinie „Besondere Initiativen“ ist eine positive Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes sowie im Bereich Energie. Zentrale Elemente sind die Themen Nachhaltigkeit, Umwelt- und Naturschutz sowie der ländliche Raum als Lebens-, Arbeits- und Erholungsort.
Die Initiative wurde 2015 ins Leben gerufen und wird vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unterstützt. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 80 %. Gemeinnützige und mildtätige Einrichtungen erhalten bis zu 100 %.
Voraussetzungen für die Förderung
Der Projektträger fördert Projekte. Förderfähig sind Unternehmen mit Sitz in Sachsen. Für Projekte im Ausland werden keine Fördermittel gewährt.