Die Förderziele des Zuwendungen zur Schaffung und Entwicklung von Biotopen, naturnahen Landschaftsbestandteilen und deren Verbund
Das Ziel des Förderprogramms Biotop gestaltender Maßnahmen des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein ist es Maßnahmen, die dem Naturschutz, sowie der Schaffung und Entwicklung von neuen Biotopen dienen, zu fördern. Dabei liegt der Schwerpunkt der Förderung im Bereich Umwelt- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Schleswig-Holstein tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung durch das Förderprogramm für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Anträge sind an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein zu richten. Antragsformulare sind beim selbigen zu erhalten. Sie müssen bis zum 01.11. eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung von Biotop gestaltenden Maßnahmen (BgM) wird als Zuschuss ausgezahlt.