Die Förderziele des Programms zur Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Das Förderprogramm richtet sich an Ausbildungsstellen, die Auszubildende übernehmen, deren Ausbildung wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs oder geschädigten Unternehmen im Hochwassergebiet unterbrochen bzw. abgebrochen wurde. Damit liegt die Förderung im Bereich Berufsbildung.
Voraussetzungen für die Förderung
Ausbildungsbetriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Ausbildung wegen Insolvenz ihres Betriebs unterbrochen wurde, werden gefördert. Der Insolvenzbetrieb und der übernehmende Ausbildungsbetrieb müssen ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Für einen übernommenen Auszubildenden, der die Ausbildung weiterführen kann, erhält ein Betrieb einen Zuschuss von 2.500 Euro. Die Anträge müssen über die jeweils zuständige Kammer (Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung eingereicht werden. Das Antragsformular gibt es bei der ISB. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss pro eingestelltem Auszubildenden an den Betrieb ausgezahlt.