Die Förderziele des Programms „Ehrenamt digitalisiert“
Die Hessische Staatskanzlei unterstützt gemeinnützige Organisationen bei Digitalisierungsmaßnahmen. Insbesondere soll die Digitalisierung der internen Verwaltung vorangebracht werden. Gefördert wird unter anderem der Kauf von Hardware und Software sowie Schulungsmaßnahmen. Es werden bis zu 90% der Projektkosten gefördert, maximal jedoch 15.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden. Antragsberechtigt sind Verbände und Vereine aus ganz Hessen. Projekte im Ausland werden nicht berücksichtigt.
Anträge auf Förderung müssen auf schriftlichem Weg an die Hessische Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung gerichtet werden. Die Antragsfristen variieren von Jahr zu Jahr und können online eingesehen werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.