Hessische Staatskanzlei – Ehrenamt digitalisiert

Die Hessische Staatskanzlei unterstützt gemeinnützige Organisationen bei Digitalisierungsmaßnahmen.
Hessische Staatskanzlei
Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
Abteilung Konzeption und Koordination
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Ehrenamt digitalisiert“

Die Hessische Staatskanzlei unterstützt gemeinnützige Organisationen bei Digitalisierungsmaßnahmen. Insbesondere soll die Digitalisierung der internen Verwaltung vorangebracht werden. Gefördert wird unter anderem der Kauf von Hardware und Software sowie Schulungsmaßnahmen. Es werden bis zu 90% der Projektkosten gefördert, maximal jedoch 15.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden. Antragsberechtigt sind Verbände und Vereine aus ganz Hessen. Projekte im Ausland werden nicht berücksichtigt.

Anträge auf Förderung müssen auf schriftlichem Weg an die Hessische Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung gerichtet werden. Die Antragsfristen variieren von Jahr zu Jahr und können online eingesehen werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe