Die Förderziele des Programms „RiLi ÖPNV-Invest“
Das Programm unterstützt Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf der Straße und auf der Schiene (SPNV). Gefördert werden Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur sowie Planungsleistungen, die die Investitionsentscheidung vorbereiten oder der unmittelbaren Durchführung von Maßnahmen dienen.
Die Förderung erfolgt je nach Art des Projekts Zuschuss, eine bedingt rückzahlbare Zuwendung oder ein zinsloses Darlehen.
Die Höhe der Förderung ist vom Thema des Projekts abhängig:
- Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur erhalten bis zu 90 Prozent,
- Investitionen in andere Maßnahmen bis zu 75 Prozent,
- Planungsleistungen für Investitionsentscheidungen bekommen bis zu 100 Prozent,
- Planungsleistungen zur Maßnahmendurchführung bis zu 20 Prozent und
- Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms „Stadt und Land“ bis zu 90 Prozent
Voraussetzungen für die Förderung
Idealerweise sollten Fördermaßnahmen fünf Jahre im Voraus angemeldet werden, spätestens jedoch bis zum 1. Januar des Jahres, das der Fördermaßnahme vorausgeht. Der Anmeldung sollte ein Anmeldegespräch vorausgehen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 € betragen.
Das Projekt wird entweder als mittelfristiges Programm oder jährliches ÖPNV-Invest-Programm eingestuft. Der Antrag wird im Jahr vor Projektbeginn beim LBV eingereicht, und zwar bei mittelfristigen Programmen bis zum 31. Januar und bei einem ÖPNV-Invest-Programm bis zum 31. März.