Die Förderziele des Programms „Förderung von Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen“
Die Förderung von Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen hilft beim Aufbau und der Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen in der Spitzenforschung und unterstützt zudem außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die maximale Förderhöhe beträgt 90 % der förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Fördergelder können Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Niedersachsen beantragen. Projekte im Ausland werden nicht mit einer Förderung bedacht. Bei der Antragstellung ist zur Beurteilung der Förderwürdigkeit die Erfüllung von Qualitätskriterien nachzuweisen. Diese sind auf der Website des Fördergebers einzusehen.
Das wird gefördert
Gefördert werden Projekte aus den folgenden Bereichen:
- Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Fachhochschulen sowie Infrastrukturen der Spitzenforschung
- Innovative Kooperationsprojekte von Universitäten, gleichgestellten Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Anwendungsorientierte Forschung an Fachhochschulen
- Innovationsverbünde
- Innovative Modelle im Wissens- und Technologietransfer
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Wissenschaft
- Innovation