Die Förderziele der Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald und für den klimarobusten Waldumbau
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen fördert Maßnahmen, die Waldschäden durch Stürme, Hitzewellen, Überflutungen, etc. beheben und somit den Wald schützen. Förderfähig sind etwa die Entnahme von Kalamitäts-Laubholz, Schutzmaßnahmen sowie Wiederaufforstung.
Das Förderprogramm wird vom Land Niedersachsen zusammen mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Unternehmen, Kommunen, Verbände und Vereinigungen, die in Niedersachsen angesiedelt sind oder dort agieren. Es werden bis zu 80% der Ausgaben gefördert. Die Mindestförderhöhen variieren je nach Maßnahme.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.