Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

ZBFS – Förderung der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres

Das Förderprogramm vergibt Zuschüsse an Trägereinrichtungen, die junge Erwachsene beim Freiwilligen Sozialen Jahr begleiten.
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Hegelstraße 2 95447 Bayreuth

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Die Förderziele des Programms „Förderung der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres“

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales unterstützt Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres mit Zuschüssen.

Das ZBFS vergibt einen pauschalen Zuschuss in Höhe 28,00 € pro Teilnehmenden und vollem Dienstmonat.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm fördert ausschließlich anerkannte Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Um für den Zuschuss in Frage zu kommen, ist es wichtig, dass Freiwilligen ein Taschengeld in Höhe von 180 € monatlich zur Verfügung stellen, wenn Unterkunft und Verpflegung kostenfrei sind. Falls Sachleistungen nicht möglich sind, müssen mindestens 360 € monatlich an die Freiwilligen gezahlt.

Anträge müssen bis spätestens zum 31. Juli des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit