Die Förderziele des Programms „Förderung der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres“
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales unterstützt Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres mit Zuschüssen.
Das ZBFS vergibt einen pauschalen Zuschuss in Höhe 28,00 € pro Teilnehmenden und vollem Dienstmonat.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert ausschließlich anerkannte Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Um für den Zuschuss in Frage zu kommen, ist es wichtig, dass Freiwilligen ein Taschengeld in Höhe von 180 € monatlich zur Verfügung stellen, wenn Unterkunft und Verpflegung kostenfrei sind. Falls Sachleistungen nicht möglich sind, müssen mindestens 360 € monatlich an die Freiwilligen gezahlt.
Anträge müssen bis spätestens zum 31. Juli des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.