Die Förderziele der Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Die Beratungsförderung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer, indem sie Beratungen zu betriebswirtschaftlichen und technischen Fragestellungen fördert. Zudem wird der Aufbau von Beratungsnetzwerken in Thüringen bezuschusst.
Die Förderung wird durch das Land Thüringen und den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Vorhaben von KMU gefördert, die ihren Sitz in Thüringen haben. Maximal 75% der Gesamtausgaben sind förderfähig.
Anträge müssen an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH gestellt werden.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse für anfallende Beratungskosten von selbstständigen Unternehmensberaterinnen bzw. Beratern der zuständigen Kammern und Fachverbände vergeben. Folgende Themen werden von der Förderung abgedeckt:
- Strategien zum Aufbau, zur Entwicklung und Sicherung von KMU
- Beratung von bestehenden Handwerksunternehmen und Existenzgründern im Handwerk
- Einrichtung von Beratungsnetzwerken für KMU