NBank – Förderung von Ausbildungsverbünden

Die Förderung von Ausbildungsverbünden fördert die Bildung in Niedersachsen zur Verbesserung der regionalen Versorgung von betrieblichen Ausbildungsplätzen.
NBank
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Förderung von Ausbildungsverbünden“

Die „Förderung von Ausbildungsverbünden“ fördert Verbundausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen sowie Bildungs- und Beratungspersonal und Verbrauchsgüter.

Die Förderhöhe des Zuschusses beträgt bis zu bis 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen für die Förderung

Organisationen aus Niedersachsen sind berechtigt eine Förderung zu beantragen. Gefördert werden Projekte von Ausbildungsverbünden, die in Partnerschaft mit Betrieben Ausbildung im Verbund durchführen. Um Fördergelder erhalten zu können, müssen die Projekte in Kooperation mit mindestens einer weiteren Organisation durchgeführt werden. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Der Zuschussantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der NBank zu stellen. Der Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente können online zugestellt werden. Zusätzlich soll der Antrag ausgedruckt und unterschrieben postalisch versandt werden.

Das wird im Detail gefördert

Folgende Ausgaben werden gefördert:

  • Bildungs- und Beratungspersonal
  • Vergütungen, Aufenthalts- und Fahrtkosten der Teilnehmenden
  • Verbrauchsgüter und Ausstattungsgegenstände
  • pauschalierte Indirekte Ausgaben

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

E

ECOfit

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH fördert Projekte im Bereich Umweltmanagement.

Förderhöhe

5.000 €

Antrag

Jederzeit

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe