Absicht der Förderung des "Hessischen Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein"
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Hessen Projekte und Maßnahmen im regionalen Weinbau. Die Förderung richtet sich an Organisationen aus der Agrarwirtschaft, insbesondere der Landwirtschaft. Für förderungsfähige Projekte werden Fördermittel in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 500.000 € bereitgestellt.Bedingungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte gefördert. Ein Förderantrag kann von allen Organisationen, die in den Regionen Rheingau-Taunus-Kreis oder Bergstraße tätig sind, gestellt werden. Auslandsprojekte werden nicht unterstützt.
Art der Förderung im Detail
Mit der Förderung werden nur Kosten für Umstrukturierungen unterstützt. Im Rahmen der Förderung "Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein" werden Zuschüsse vergeben.