NRW.BANK – Mietwohnraumförderung - Modernisierung

Das Förderprogramm widmet sich der Förderung wohnungspolitischer Maßnahmen zur Lösung der aktuellen Probleme im Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen.
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf

Weitere Förderungen im Bereich

Zielsetzung der Mietwohnraumförderung - Modernisierung

Das Ziel der Mietwohnraumförderung - Modernisierung liegt in der Förderung wohnungspolitischer Maßnahmen zur Lösung der aktuellen demografischen und siedlungsstrukturellen Probleme im Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Branche Pharma und Gesundheit mit der Subbranche Pflege und Betreuung gelegt.

Vorrangiges Ziel der Mietwohnraumförderung - Modernisierung ist die Reduzierung von Barrieren in bestehenden öffentlich geförderten Wohnungen, die denkmalgerechte Erneuerung von Wohngebäuden und die Verbesserung der Energieeffizienz im preisgebundenen Wohnungsbestand.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projektvorhaben von Organisationen gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Das Programm sieht für Projekte im Ausland keine Förderung vor. Informationen zur Antragstellung sowie benötigte Formulare können der Webseite des Fördergebers entnommen werden. Die Förderanträge werden auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht.

Das wird im Detail gefördert

Es können nur Baukosten gefördert werden. Zu beachten ist, dass sich die Förderung auf den Bereich Wohnen beziehen muss. Die Förderung vergibt nur Darlehen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe