Zielsetzung der Mietwohnraumförderung - Modernisierung
Das Ziel der Mietwohnraumförderung - Modernisierung liegt in der Förderung wohnungspolitischer Maßnahmen zur Lösung der aktuellen demografischen und siedlungsstrukturellen Probleme im Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Branche Pharma und Gesundheit mit der Subbranche Pflege und Betreuung gelegt.
Vorrangiges Ziel der Mietwohnraumförderung - Modernisierung ist die Reduzierung von Barrieren in bestehenden öffentlich geförderten Wohnungen, die denkmalgerechte Erneuerung von Wohngebäuden und die Verbesserung der Energieeffizienz im preisgebundenen Wohnungsbestand.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben von Organisationen gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Das Programm sieht für Projekte im Ausland keine Förderung vor. Informationen zur Antragstellung sowie benötigte Formulare können der Webseite des Fördergebers entnommen werden. Die Förderanträge werden auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Baukosten gefördert werden. Zu beachten ist, dass sich die Förderung auf den Bereich Wohnen beziehen muss. Die Förderung vergibt nur Darlehen.