Die Zielsetzung des Programms „Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe“
Das Programm vergibt Zuschüsse an Organisationen im Bundesland Hessen, welche durch gesteigerte Effizienz bei der Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen zur Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen und dadurch eine umweltverträgliche Energiegewinnung unterstützen. Es wird z.B. die Konstruktion von Biomassefeuerungsanlagen gefördert.
Die Hauptziele der Förderung liegen in den Bereichen Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz. Hierbei werden vor allem Projekte gefördert, die innovative Technologien und Umsetzungskonzepte zur umweltfreundlichen Biomassenutzung entwickeln. Auch Informationsveranstaltungen zum Themenbereich „Nachwachsende Rohstoffe“ werden unterstützt.
Das Förderprogramm wird durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) umgesetzt. Das Programm soll zusätzlich zum Ziel des Hessischen Energiegipfels beitragen, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 auf 100% erneuerbare Energiequellen umzustellen.
Es werden Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von etwa 200.000 € gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Fördermittel werden nur an Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen haben. Es werden keine Projekte im Ausland gefördert. Je nach Art des Projekts, müssen Anträge schriftlich vor Beginn des Vorhabens, entweder bei der WIBank oder dem HMUKLV, eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Das Programm „Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe“ vergibt Zuschüsse in der Form von Anteilsfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung.